| Rechtsmissbräuche(02.08.2009)
Einen Diebstahl begeht, wer sich rechtswidrig eine fremde bewegliche
Sache aneignet, wobei der Wert der Sache unerheblich ist.
In letzter Zeit war mehrfach von fristlosen Kündigungen zu hören, weil
sich ein Arbeitnehmer etwas angeeignet hatte, was ihm von Rechts
wegen nicht gehörte.
Die Arbeitsgerichte können nicht anders, als sich hier genau an den
Buchstaben des Gesetzes zu halten, und das Bundesarbeitsgericht
hat mehrfach festgestellt, dass der Wert des „geklauten“ Gutes uner-
heblich ist, da es allein auf den Tatbestand, nicht aber auf den Wert
einer Sache ankommt.
Solcherart Kündigungen führen immer wieder zu Diskussionen darüber,
ob die Gerichte hier weltfremd und ungerecht urteilen.
Ich meine, dass sie das nicht tun. Das Gericht muss sich an Recht
und Gesetz halten. Auch wer einen Ladendiebstahl begeht – und sei
es nur ein Kaugummi – oder wer schwarzfährt und sei es nur eine
Station, macht sie strafbar.
Diskussionen über eine Bagatellgrenze sind verfehlt. Und die
Einführung einer solchen höchst bedenklich, hätten wir dann doch den weiteren Fall einer rechtswidrigen aber straffreien Handlung, bei der ein Diebstahl bis zu einer bestimmten Grenze nicht verfolgt wird. Das könnte von vielen nur als eine Einladung zum Diebstahl verstanden werden.
Dass es in Fällen von Geringfügigkeit, wegen mangelndem öffentlichen
Interesse, zu keiner Strafverfolgung kommt, ist wieder etwas anderes.
Wird allerdings ein Gericht angerufen, ist diesem kein Vorwurf zu machen, wenn es einen Diebstahl als solchen bewertet. Die Gerichte werden allenfalls instrumentalisiert, wogegen sie sich nicht wehren können.
Auf die Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Recht will ich
nicht näher eingehen. Diebstähle, die zu einer Kündigung führen, werden als Vertragsverletzung (Arbeitsvertrag) gesehen und privatrechtlich abgehandelt. Nur dann, wenn Dinge von erheblichem Wert gestohlen werden, interessiert sich auch der Staatsanwalt dafür.
Es gibt zwar den Begriff der „missbräuchlichen Rechtsausübung“, wonach
es nicht zulässig ist, von einer formalrechtlichen Möglichkeit nur deshalb Gebrauch zu machen, um einem anderen damit zu schaden; nur dürfte das hier nicht viel nützen. Ebenso wenig wie der Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Nun hat das Ganze aber auch noch eine andere, nämlich eine
menschliche Seite. Und hier gilt es mit dem Nachdenken und Gegensteuern anzufangen.
Zuletzt wurde von einer Küchenhilfe berichtet, die, in einem Krankenhaus in Künzelsau, angeblich drei Brötchen „gestohlen“ hatte, was das Vertrauen des Arbeitgebers in die seit 20 Jahren beschäftigte, bis dahin unbescholtene 59jährige Küchenhilfe, „so tief zerrüttete, dass eine Weiterbeschäftigung als nicht mehr möglich“ angesehen wurde.
Interessant sind die Begleitumstände. Nachdem ein „Brötchenschwund“
festgestellt wurde, es hätten noch einige Brötchen da sein müssen, wurde, wie der Presse zu entnehmen ist, eine „Befragung“ des Küchenpersonals durchgeführt und eine Suchaktion gestartet, bei der zuerst im Abfall und dann in den Spinden der infrage kommenden Mitarbeiter nachgesucht wurde, wobei man bei der „Maria“ fündig wurde.
Die Tat geschah am Faschingsdienstag und man hätte für einen später
eingelieferten Patienten noch Brötchen gebraucht.
Beim Lesen des Berichts entsteht der Eindruck, dass man im besagten
Krankenhaus sehr viel Zeit haben muss, um sich mit derartigen Bagatellen abgeben zu können. Einfacher wäre es sicher gewesen, ein paar Brötchen kaufen zu gehen. Sicher gibt es dort auch eine Kantine, falls das Krankenhaus zu weit abseits liegt.
Ich musste spontan an den Kriegsfilm „Die Caine war ihr Schicksal“ denken, in dem Humphrey Borgart einen paranoiden Kapitän darstellte, der wegen eines ungeklärten Schwunds in einem Marmeladeglas eine ähnliche Suchaktion startete. Was in dem Film als abstoßendes Beispiel dargestellt wird, scheint bei uns zum Normalfall zu werden.
In einem anderen Film wird gezeigt, wie ein Fremdarbeiter wegen einer „unrechtmäßig verzehrten“ Scheibe Brot erschossen wird.
So etwas gibt es bei uns natürlich nicht – aber es wird auch schon mal ein DNA-Test veranlasst um einen Sünder zu überführen. Besonders wenn ein Grund benötigt wird um einen unliebsamen oder auch nur teuren, älteren Mitarbeiter loszuwerden. Und eine Kündigung wird oftmals auch wie eine Todesstrafe erlebt.
Einer anderen Küchenhilfe wurde wegen drei übrig gebliebener Maultaschen gekündigt, die sie wegen einer betrieblichen Veranstaltung für sich abgezweigt hatte, weil sie nicht mehr nach Hause zum Essen fahren konnte und einer Stewardess, weil sie ein Stückchen Bordschokolade mitgenommen hatte, die ein Passagier liegen gelassen hatte.
Es ist auch gefährlich, etwas aus dem für die Entsorgung bestimmten Abfall mitzunehmen, weil dieser, „ganz klar, Eigentum der Firma ist“. Auch durch Müll kann also „das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zutiefst und unheilbar zerstört werden“.
Vielleicht gibt es mal den Fall, dass sich jemand gebrauchtes Toilettenpapier unrechtmäßig aneignet. Das klingt zwar überzogen. Wäre aber durchaus möglich, falls es einer betriebseigenen Abfallgrube entnommen wird, in der Dünger für den Betriebsgarten aufbereitet werden.
Natürlich darf man nicht alles glauben was in der Zeitung steht. Man muss immer alle Seiten gehört haben. Was zu denken gibt, ist die Häufung solcher Berichte, die nicht alle erfunden oder übertrieben dargestellt sein können.
Was bei alledem verwundert ist, dass man es sonst nicht so genau nimmt
und sich einen Dreck um Sitte und Moral schert, es mit der Ehrlichkeit nicht mehr weit her ist (dafür aber umso mehr mit der Raffgier), hier aber, in geradezu pharisäerhafter Weise, einen „ausgeprägten Sinn für Recht und Ordnung“ entwickelt.
Es kommt hinzu, dass es überall gewisse Grauzonen und Toleranzgrenzen
gibt, in denen „von auf die Reihe bringen“, „stimmend machen“, „kreativer Buchhaltung“ usw. gesprochen wird. Und es gab Zeiten, wo die Belegschaft einer Krankenhausküche zu Hause nicht immer etwas kochen musste, weil man sich aus der Krankenhausküche bediente, ohne dass dies jemanden gestört hätte.
Ein Arbeitgeber könnte sich gegenüber Bagatellfällen auch durchaus kulant zeigen. Er muss ja nicht fristlos kündigen – ein persönliches Gespräch oder eine Abmahnung täten es auch – und er muss auch nicht von einem „zutiefst zerstörten Vertrauensverhältnis“ fabulieren, wenn sich ein Arbeitnehmer bislang bewährt hat, und er muss auch keine Prinzipienreiterei betreiben.
Ein Prinzipienreiter, typische Aussage: „Es geht mir nicht um den einen Euro, sondern ums Prinzip, wo kämen wir hin wenn das jeder täte“, ist nach gängiger Lehrmeinung für Führungsaufgaben ohnehin nicht geeignet, weil er seine Zeit mit Nebensächlichkeiten verschwendet, statt sich um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern.
Dass er es trotzdem tut, ist für mich Ausdruck von Bösartigkeit und einer über Leichen gehenden blutleeren Gerechtigkeit, was eigentlich nur folgerichtig ist. Wer sich nicht um Sitte und Moral schert, dem mangelt es auch an menschlichem Anstand, und das ist es, was sehr bedenklich stimmen muss.
Während von normalen Mitarbeitern Teamgeist erwartet wird, wird von einer Führungskraft die Fähigkeit zum Intrigieren erwartet, wie ich neulich lesen konnte. Es passt also auch hier alles zusammen.
So werden wir mit Sicherheit keine Zukunft haben.
Interessant wäre auch die Frage, woher ein Arbeitgeber überhaupt von solchen Bagatellen erfährt. Ein Chef hat sicher anderes zu tun als Brötchen, Maultaschen und Schokoladenreste nachzuzählen. Das lässt auf ein Denunzianten- und Zuträgertum und damit auf ein schlechtes Betriebsklima schließen, dem eigentlich zuallererst entgegengewirkt werden müsste.
Man tut sicher gut daran, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Da sich die menschliche Natur nicht verbessern lässt, wird die „neue Arbeitsmoral“ allenfalls zu mehr Heuchelei und Tricksereien und zu weniger Offenheit und Ehrlichkeit führen, da jeder darauf bedacht sein muss, Fehler zu verbergen, weil er nicht weiß, wie diese zu seinen Ungunsten hingedreht werden können.
Auch „leitende Prinzipienreiter mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn“ müssen deshalb damit rechnen, dass auch sie selbst, über kurz oder lang, Opfer ihrer eigenen Korrektheitsideale werden können.
Wie kann das im Licht des Wortes Gottes gesehen werden?
Ganz allgemein:
Das sollst du aber wissen, dass in den letzten Tagen schlimme Zeiten kommen werden. Denn die Menschen werden viel von sich halten, geldgierig sein, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, gottlos, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, zuchtlos, wild, dem Guten feind, Verräter, unbedacht, aufgeblasen.
2, Timotheus 3, Verse 1-3
Wir haben aber auch klare Aussagen hinsichtlich des Stehlens und
der Untreue:
Du sollst nicht stehlen.
2. Mose 20, 15
Wer im Geringsten treu ist, der ist auch im Großen treu; und wer
im Geringsten ungerecht ist, der ist auch im Großen ungerecht.
Wenn ihr nun mit dem ungerechten Mammon nicht treu seid, wer wird euch das wahre Gut anvertrauen? Und wenn ihr mit dem fremden Gut nicht treu seid, wer wird euch geben, was euer ist?
Lukas 16, 10-12
Ich denke, dass Gott das sehr ernst nimmt. Gott macht hier keinerlei
Kompromisse und drückt hier kein Auge zu. Da wir hier immer wieder
fehlen, wären wir deshalb alle verloren, wenn Gott uns nicht vergeben
würde. Das tut er allein um Christi willen, der unsere Schuld gesühnt
hat. Wenn wir umkehren, unsere Sünde bekennen und um Vergebung bitten, vergibt Gott.
Weil wir aber fehlbare Menschen sind gilt für uns noch etwas anderes:
Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Matthäus 6,12
Denn wenn ihr den Menschen ihre Verfehlungen vergebt, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben. Wenn ihr aber den Menschen nicht vergebt, so wird euch euer Vater eure Verfehlungen auch nicht vergeben.
Matthäus 6, 14 - 15
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr messt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge?
Matthäus 7, 1-3
Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist.Und richtet nicht, so werdet ihr auch nicht gerichtet. Verdammt nicht, so werdet ihr nicht verdammt. Vergebt, so wird euch vergeben.
Lukas 6. 36 - 37
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Johannes 8, 7
Auch diese Aussagen sind ebenso ernst zu nehmen. Allerdings ist hier immer Vorsicht geboten, weil man sich davor hüten muss, Bibelverse jeweils so hinzubiegen, wie sie der eigenen Interessenlage entsprechen. Zudem gelten diese Aussagen für uns alle, nicht nur für bestimmte Personengruppen und nicht nur in eine Richtung.
Martin Luther hat in seiner Zwei-Reiche-Lehre festgestellt, dass sich
die Welt nicht mit dem Evangelium regieren lässt, was grundsätzlich
auch für das Geschäftsleben gilt.
Trotzdem, so einfach darf man sich das dann auch wieder nicht machen. Auch im Geschäftsleben kann man sich ohne weiteres an christlichen Werten orientieren. Auch darüber schreibt Martin Luther sehr ausführlich.
Da wir uns immer selbst zuerst an der eigenen Nase fassen müssen,
sollten wir uns zuallererst darum bemühen dem Wort Gottes gerecht
zu werden und selbst niemanden verurteilen. Wir können allenfalls
durch unser Verhalten ein Vorbild sein. Alles andere wirkt Gott.
Jörgen Bauer
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