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Christliche Impulse
Denkanstöße zu aktuellen Themen aus biblischer Sicht
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Denn zu Mose spricht er: »Wem ich gnädig bin, dem bin ich gnädig, und über wen ich mich erbarme, über den erbarme ich mich«.
Römer 9,15
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Lasst uns Gott für Seine Gnade preisen,
Ihm von ganzem Herzen Dank erweisen,
engste Gemeinschaft mit Ihm erstreben
und ganz und gar für Ihn nur leben!
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Frage:
Wem Gott gnädig ist, dem ist er `richtig` gnädig! Haben wir schon erkannt, was uns mit Gottes vollumfänglicher Gnade alles geben wird?
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Wie herrlich: Sünde trennt von dem absolut heiligen Gott (Jesaja 59,2)! Aber wenn uns Gott gnädig ist, dann wirklich: Trotz unserer Sündhaftigkeit dürfen wir Gemeinschaft mit Ihm haben. Dann haben wir alles was wir brauchen, denn Jesus Christus ist A und O, Anfang und Ende, dazu allmächtig und weiß als unsere Schöpfer was wir brauchen und was für uns gut ist! In Psalm 73,25 ruft der Psalmist aus: `Wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde.` Wenn wir Jesus haben - was fragen wir dann noch nach der Herrlichkeit des Himmels oder nach Reichtum und Wohlergehen auf Erden - was ist das alles ohne unseren liebenden HERRN! Lasst uns so gesinnt sein und uns nach der Gnade Gottes ausstrecken, die engste Gemeinschaft mit dem HERRN der Herrlichkeit haben zu dürfen! |
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| Das Kreuz mit dem Kreuz(21.11.2009)
Vom ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, stammt die Aussage, dass Europa auf drei Hügeln gebaut ist:
Einmal dem Areopag in Athen, als Quelle des abendländischen Denkens, dann dem Capitol in Rom, als Quelle des römischen Rechts, das unserer Rechtsordnung bis heute zugrunde liegt und dann dem Hügel Golgatha, wo das Kreuz Christi stand, das Europa nachhaltig geformt, geprägt und gestaltet hat.
Ich denke, dass dies sehr treffend gesagt ist. Das Kreuz, als Zeichen
des Christentums, ist Teil der europäischen Identität. Europa wäre nicht mehr das, was es ist, wenn man auch nur einen dieser Hügel wegnähme. Und einer dieser Hügel ist Golgatha.
Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg, hatte
am 03. November 2009 entschieden, dass das Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen mit der europäischen Menschenrechtskonvention
unvereinbar ist.
Dem Rechtsstreit lag die Klage einer Mutter in Italien zugrunde, die verlangt hatte, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichtet werden.
Der „Gerichtshof“ war der Ansicht, dass Kreuze eindeutig ein religiöses Symbol seien und dieses auf Kinder, die einer anderen oder gar keinen Religion angehörten, verstörend wirken könne. Es gehöre aber zur Religionsfreiheit an keine Religion zu glauben, weshalb der Staat dieses Recht besonders schützen und auf konfessionelle Neutralität in Bildung und Erziehung achten müsse.
Ganz ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht im so genannten
„Kruzifixurteil“ vom 16. Mai 1995 geurteilt.
Diese Rechtsprechung schien mir zunächst richtig und nachvollziehbar,
weil der Staat frei von einer „Staatsreligion“ sein muss.
Beim konsequent-logischen „zu Ende denken“ kam ich dann aber ganz
zwangsläufig zu einem ganz anderen Schluss, nämlich dass es hier
tatsächlich um Urteile geht, die man nicht akzeptieren und die man richtigerweise nur als „Schandurteile“ bezeichnen kann.
Warum ich das so sehe, will ich hier näher darlegen und begründen.
Wir haben ein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Nachvollziehbar ist deshalb, dass von öffentlicher Seite kein Druck, sich zu einer bestimmten Religion zu bekennen oder sich dieser anzupassen, aufgebaut werden darf. Ebenso darf niemand wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Insoweit muss sich der Staat neutral verhalten und bis dahin ist auch
alles richtig.
Der Drang, es allen recht zu machen und um jeden Preis als "neutral" dazustehen, treibt allerdings seltsame Blüten, wenn ein Einzelner bestimmen kann, was die Mehrheit zu tun hat. Hier werden die Dinge auf den Kopf gestellt, völlig überzogen und ins Gegenteil verkehrt.
Es wird hier nämlich von einem Idealzustand von Neutralität und Unparteilichkeit ausgegangen, den es so in der Wirklichkeit nie geben kann, einfach deshalb, weil Ideale immer an eben dieser Wirklichkeit, kurzum an der Realität, scheitern müssen.
Deshalb kann es den in diesem Sinne absolut neutralen Staat nicht geben. Dies schon deshalb weil die Organe, Einrichtungen und Behörden des Staates, mittels derer der Staat handelt, aus Menschen bestehen, die immer – auch wenn ihnen das gar nicht bewusst wird – irgendeiner Philosophie oder Weltanschauung folgen und wenn es nur der Zeitgeist ist.
Der zu beobachtende zwanghafte Drang nach „Neutralität“, kann,
konsequent zu Ende gedacht, deshalb im Ergebnis nur zu einem Vakuum, bestehend aus Relativismus, Beliebigkeit und Unverbindlichkeit führen, weil man konsequenterweise letztlich sogar Symbole des Zeitgeistes verbieten müsste. Am Ende hätte man dann das totale Chaos und damit alles andere als ein tragfähiges Fundament für die Gesellschaft erreicht.
Damit wird die Unsinnigkeit solcher Urteile sichtbar, die zu Schandurteilen werden, weil man damit die eigene Identität preisgibt, was letztlich nur zur Auflösung des Gemeinwesens führen kann.
Eine absolute Bindungslosigkeit ist zudem keine Freiheit. Wer in der Wüste ausgesetzt wird, ist auch „völlig frei und ungebunden“, und vor allem „neutral“, nur entspricht dieses nicht unserer Vorstellung von Freiheit und Neutralität.
Daraus folgt, dass Religionsfreiheit keine Freiheit von Religion bedeuten kann, wie es der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz Hans Langendörfer feststellte. Es könne deshalb kein allgemeines Religionsverhinderungsrecht geben. Genau in diese Richtung zielen aber die besagten Urteile.
„Die Freiheit eines Gemeinwesens zeigt sich gerade auch in seiner Offenheit und Pflege kultureller Traditionen“, so Langendörfer.
„Wer, wie in der Straßburger Urteilsbegründung, davon ausgeht, dass
Kreuze auf andersgläubige oder atheistische Schüler verstörend wirken
könnten, der dokumentiert damit seine ganze Distanz von den eigenen
Wurzeln“, so der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises
der CDU/CSU, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel(CDU).
„Das Grundsatzurteil könne zu einem bedenklichen Türöffner und
Präzedenzfall für weitere ideologisch bedingte Klagen werden.“
Vielleicht klagt dann mal einer gegen das „Rote Kreuz“ oder die Flaggen skandinavischer Länder und sonstige Wappen und Logos, die Kreuze beinhalten? Oder gegen Schmuckstücke in Kreuzform? Vielleicht müssen dann auch Kirchen abgerissen werden, an denen ein „sensibler Schüler“ auf seinem Schulweg vorbei muss, wie es ein Kirchenmann sarkastisch formulierte.
Und wie schon angedeutet, warum dann beim Kreuz halt machen und nicht auch noch andere Symbole schleifen, die mit religiösen oder weltanschaulichen Sichtweisen in Verbindung gebracht werden können?
Den Aussagen von Politikern, „dass ein modernes Europa, das sich von
seinen geistigen und kulturellen, auch christlichen Quellen, entfernt, auf Dauer seine Identität verliert und dass wer Kreuze verbiete, das Fundament unseres europäischen Hauses sturmreif schießt“, ist deshalb nichts hinzuzufügen.
Und diese Kreuzurteile sehen tatsächlich wie ein Angriff auf das Christentum aus. Dies deshalb, weil mittels juristischer Spitzfindigkeiten, bislang allgemein akzeptierte und als selbstverständlich hingenommene Symbole plötzlich zu entscheidender Wichtigkeit aufgebauscht werden und so getan wird, als wenn davon das Wohl und Wehe der Menschheit abhängt.
Das Kreuz Christi als „Verletzung der Menschenrechte“ zu denunzieren
ist für einen Christen ohnehin völlig inakzeptabel, und man fragt sich
welche Menschrechte der Gerichtshof in Straßburg eigentlich vertritt.
Der Gipfel ist es dann, wenn dieser „Gerichtshof“ der klagenden Mutter
in Italien für den „durch das Kreuz erlittenen moralischen Schaden“ auch noch 5000 €, zu zahlen vom italienischen Staat, zuspricht.
Es gibt im Alltag mehr Dinge, die ein kindliches Gemüt negativ
beeinflussen, als ausgerechnet ein Kreuz!
Wieso heißt es „Gerichtshof für Menschenrechte“ und wer schützt das
Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht? Das sind Fragen, die sich hier stellen müssen.
Und was für uns als Deutsche und als Protestanten hier besonders
blamabel ist, ist zum einen, dass die Italiener das Urteil des „Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte“ weitgehend ignorieren – die Urteile dieses Gericht haben ohnehin mehr deklaratorischen Charakter – und zum anderen, dass der Protest auch diesmal wieder von katholischer Seite kommt.
Die Evangelische Allianz Italiens hat sich zustimmend zu diesem Urteil
geäußert. Die Deutsche Evangelische Allianz, der in solchen Dingen
nicht unbedingt zu trauen ist, hat wenigstens den Mund gehalten.
Es ist nämlich leider immer wieder festzustellen, dass es im
Evangelischen Bereich ein an Selbstverleugnung und -vernichtung grenzendes Zerrbild von „Nächstenliebe“ und der daraus folgernden „Toleranz“ gibt, was sich auch bei diesem Urteil wieder zeigt.
An was können wir uns als Christen hier orientieren?
Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Apostelgeschichte 5, 29
Denn das Wort vom Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren werden; uns aber, die wir selig werden, ist's eine Gotteskraft.Denn es steht geschrieben (Jesaja 29,14): »Ich will zunichte machen die Weisheit der Weisen, und den Verstand der Verständigen will ich verwerfen.«
1. Korinther 1, Verse 18 und 19
Zieht nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die Gerechtigkeit zu schaffen mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis?
2. Korinther 6,14
Lasst euch nicht durch mancherlei und fremde Lehren umtreiben, denn es ist ein köstlich Ding, dass das Herz fest werde, welches geschieht durch Gnade.
Hebräer 13,9
Als Christen sind wir die Bürger zweier Welten. Einmal leben wir in
dieser Welt, in die wir uns als Christen einbringen und der Stadt
Bestes suchen sollen. Andererseits gehören wir aber auch zur Welt
Gottes.
Das heißt dass wir nicht alles gutheißen und bei dem mitmachen müssen, was als „fortschrittlich und tolerant“ angesehen wird. Wir können es uns leisten eine eigene Meinung und Sichtweise zu haben. Wir sind insoweit Partei und damit nicht unparteiisch!
Wir müssen uns deshalb nicht dem Zeitgeist anpassen und damit am gleichen Joch mit den Ungläubigen zu ziehen, um als „tolerant“
akzeptiert zu werden. Wir müssen deshalb keine „Toleranzurteile“
bejubeln. Wir müssen uns auch nicht dafür einsetzen, dass Heiden und Ungläubige ungestört ihre heidnischen Riten und ihre ungläubigen Praktiken leben können.
Dafür müssen sich die Betreffenden selber einsetzen. Christliche
Toleranz zeigt sich darin, dass wir sie dabei nicht behindern oder
beeinträchtigen. Das genügt vollauf.
Wir halten fest an dem, was wir im und durch den Glauben und das Wort Gottes gelernt haben und vertreten das in der Öffentlichkeit. Wir
bezeugen, dass das Heil der Welt allein im Kreuz Christi beschlossen
ist und dass es keinen anderen Weg zu Gott gibt.
Jörgen Bauer
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Wie sieht es in IHREM Herzen aus?
Bekanntlich sagen Bilder mehr als 1000 Worte! In dem bekannten Klassiker "Das Herz des Menschen" mit verschiedenen Darstellungen, werden Sie auch Ihren Herzenszustand finden ...
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