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Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht dessen, was man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, was man nicht sieht.
Hebräer 11,1
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Der Glaube ist bewährt mit kraftvoller Ursache
und hält sich ganz fest an hohe Ansprüche.
Widerstände gilt es zu überwinden,
aber festes Vertrauen wird sie beenden.
Der Glaube, der ganzheitlich hilft,
auch wenn es mal nicht so läuft.
Zuversicht durch Hoffnung fügen sich an
und bringen die Hingabe an Gott voran!
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Frage:
Ist Glaube für Dich ein Standpunkt oder ein Weg? Der Weg mit Jesus durchs Leben?
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Zum Nachdenken: Glaube ist Gnadengabe Gottes, aber kein Diplom für besondere Frömmigkeit. Alle, die fest an Gottes Wort glauben, denen öffnet ER Hoffnung, Herz und Augen. Der Glaube wird erst mit Christus lebendig und erweist sich als überlebenswichtig! Alles andere ist Flickwerk. Nur in Jesus haben wir Heilsgewissheit. Bleib bitte eindeutig dabei und sei ein Zeugnis für Gottes Gnade! (Apg.16,31) |
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| Rechts- oder Nachtwächterstaat?(06.05.2010) Was ist ein Rechtsstaat und was ein „Nachtwächterstaat“? Wie kann man beide „Staatsformen“ beschreiben?
Zuerst zum Rechtsstaat:
Charakteristisch ist der Grundsatz, „soviel Freiheit wie möglich und soviel Zwang wie nötig, um zu einem einvernehmlichen Miteinander zu kommen“. Die Rechte des Einzelnen enden dort, wo die Rechte des Anderen anfangen bzw. die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Gemeinwesens gefährdet ist.
Ferner gilt der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, wobei die Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte wahrgenommen wird.
In diesem Sinne war z.B. das Römische Weltreich, trotz Sklaverei und manchem, was uns heute befremden mag, ein Rechtstaat, und unser heutiges Rechtsverständnis hat seine Grundlage im römischen Recht.
Was ist nun ein „Nachtwächterstaat“?
Der Begriff ist eine von dem Arbeiterführer Ferdinand Lassalle (1825 – 1864) geprägte polemische Bezeichnung für einen Staat, dem es in erster Linie um die Sicherheit und Bewahrung des Wohlstandes des Bürgertums geht, was dem damaligen Zeitgeist des Biedermeier (1815 – 1848) entsprach. Heute würde man dazu vielleicht „Konsumenten- und Versorgungsstaat“ sagen.
Als „Nachtwächterstaat“ würde ich zudem einen Staat ohne „Rückgrat“ bezeichnen, der sich als „zahnloser Tiger“ erweist.
Im gleichen Sinne könnte man auch den Begriff „Bananenrepublik“ verstehen.
Interessant sind hier die Reaktionen auf eine Scherzflagge, die auf schwarz-rot-goldenem Grund eine halbgeschälte Banane zeigte. Diese Flagge war im Internet zu kaufen und ein Mann aus Baden-Württemberg hisste diese vor seinem Haus, worüber sich die Nachbarn „halb tot lachten“.
Nachdem darüber auch in der Presse berichtet wurde, begann sich die Staatsanwaltschaft für die „Bananenflagge“ zu interessieren. Bei der Vernehmung zeigte „sich der Täter geständig aber keinesfalls reuig“ und erklärte, „dass er die Bundesrepublik schon für eine Bananenrepublik halte“.
Die Staatsanwaltschaft kam mittels einer gewundenen juristischen Begründung zu dem Schluss, dass hier keine strafbare Handlung vorgelegen habe, weil der Täter lediglich zum Ausdruck bringen wollte, dass er die Bundesrepublik für eine Bananenrepublik halte. Eine Verächtlichmachung der Bundesrepublik könne aber erst dann vorliegen, wenn eine Bundesflagge, wie es schon geschehen ist, in einem Misthaufen gehisst werde.
Ich denke, das spricht für sich und bedarf keiner weiteren Kommentierung.
Im Zusammenhang mit den „Feiern“ zum 1. Mai, kommt es, in bestimmten Bezirken von Berlin und Hamburg, regelmäßig zu Randalen, wobei Verletzte und Sachschäden zu beklagen sind.
Dieser Tage war in „Spiegel online“ von dem „brutalen Tritt eines Polizisten auf den Kopf einer Demonstrantin“, zu lesen, wozu ein, von einem „Beobachter“ aufgenommenes Video abgespielt werden konnte.
Auf dem Video war eine vorwärts stürmende Gruppe von Polizisten und eine auf dem Boden liegende weibliche Person zu sehen, an der die Polizisten vorbei rannten, wobei ein Polizist, im Vorbeirennen, kurz mit dem Fuß gegen den Kopf dieser Person trat.
Das war gewiss nicht richtig. Die Reaktion der Politik war dann auch, wie in solchen Fällen üblich, die, „dass Fall genau untersucht werden wird“. (Inwieweit das möglich sein wird, ist eine andere Frage, da auch die Polizisten, um sie vor Nachstellungen zu schützen, unkenntlich gemacht sind.)
Aber wie fühlt man sich wohl als Polizist, der gegen Randalierer vorgehen muss?
Die Randalierer, denen es oftmals mehr um die Randale als um politische Ziele geht, legen es darauf an, ganz gezielt Polizisten, man spricht hier von „Bullenschweinen“, ohne jedwede Rücksichtnahme auf deren Gesundheit und Leben zu verletzten, wobei nahezu jedes Mittel und jeder Hinterhalt, recht ist.
Wer sich in der „Kampfzone“, so wie die besagte Frau, aufhält, muss deshalb damit rechnen, auch etwas abzubekommen. Wobei gefragt werden muss, warum sie sich dort überhaupt aufhielt.
Die Polizei hat die Aufgabe für die öffentliche Sicherheit und dafür zu sorgen, dass garantierte demokratische Rechte wahrgenommen werden können. Dies ohne Ansehen der Gruppen, die diese Recht wahrnehmen und ohne dass dabei die politische Ansicht des einzelnen Polizeibeamten eine Rolle spielen darf.
Erfüllt die Polizei diese Aufgabe, scheinen es manche nur darauf abgesehen zu haben, die Polizei dahingehend zu beobachten (und zu filmen) ob diese sich, im Gegensatz zu den Randalierern, peinlich genau an die „Vorschriften“ hält.
Kommt es hier zu „Verstößen“, wie sie im Stress, bedingt durch die lebensbedrohliche Situation, in der sich die Polizisten befinden, durchaus vorkommen können, kann die Polizei nicht mit dem Rückhalt seitens der Politik rechnen, die es mit den Randalierern nicht verderben möchte.
Die Neigung bestimmter Politiker, den Randalierern mit „Verständnis“ zu begegnen, dürfte auch darin liegen, dass sich „dokumentierte Verstöße der Polizei“ sehr gut zum Nachteil des Staates „vermarkten“ lassen, in dem dieser als „faschistisch“, „rassistisch“, „reaktionär“ usw. vorgeführt wird.
Deshalb wird geflissentlich übersehen, dass es den Randalierern darum geht, den Rechtsstaat zu bekämpfen (auf dessen Kosten sie vermutlich größtenteils leben). Die Polizisten verkörpern für die Randalierer den „verhassten“ Staat, weshalb sie ihren Unmut, ohne jedwede menschliche Rücksichtnahme, an den Polizisten auslassen, die sich, nach Möglichkeit, nicht wehren dürfen.
Deshalb ist es üblich geworden, dass Polizisten angegriffen werden und sich rechtsfreie Räume gebildet haben.
Selbstverständlich dürfen auch Übergriffe der Polizei nicht geduldet werden, selbst wenn sie, durch den erlebten Frust, verstehbar werden. Der Eindruck, dass die Verantwortlichen auf einem Auge blind sind und mit zweierlei Maß messen, ist jedoch unverkennbar.
Ein paar klare und deutliche Worte, seitens der verantwortlichen Politiker und ein geschlossenes und entschiedenes Auftreten könnte sicher manches zum Besseren wenden – aber das könnte zu Konflikten führen und die möchte man vermeiden.
Wie zu hören ist, treten die Rechtsradikalen lange nicht so brutal auf, wie deren Gegner, die sich als „antifaschistisch“ und damit „human“ gebenden autonomen Randalierer.
Bei den Mairandalen geht es immer auch um Sitzblockaden oder sonstige Maßnahmen, mit denen Demonstrationen der „Neonazis“ verhindert werden sollen.
Hierzu ist anzumerken, dass Sitzblockaden und vergleichbare Aktionen, grob rechtswidrig sind, also rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen. Bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Demonstrationsfreiheit, handelt es sich um Grundrechte, für die hart gekämpft werden musste und die es nach wie vor nicht überall auf der Welt gibt.
Da vor dem Gesetz, ohne Ansehen der Person, alle gleich sind, darf dieses Recht niemandem versagt werden, so „unmöglich“ die Ansichten auch sein mögen, die dabei jeweils vertreten werden.
Im Übrigen lasse ich nicht gerne andere für mich denken und entscheiden! Derzeit weiß ich überhaupt nicht, welche Auffassungen die „Neonazis“ zurzeit vertreten, um mir selbst ein Bild machen zu können.
Die „Linken“ und die „Antifaschisten“ verhindern dass ich mir selbst ein Urteil bilden kann in dem sie gleich für mich mitentscheiden, was ich „besser nicht sehe oder höre“.
Der Präsident des Bundestages ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten und damit der zweite Mann im Staat. Wenn sich dieser, so wie geschehen, an einer illegalen Sitzblockade beteiligt, lässt dies auf ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat schließen. Es stellt sich die Frage, inwieweit er für sein Amt überhaupt geeignet ist.
Gleiches gilt auch für Teile der „Grünen“ und der „Linken“, welche Wolfgang Thierses Sitzblockade verteidigen und Kritikern vorwerfen, „den Widerstand gegen die Neonazis zu kriminalisieren“.
Im Übrigen gehört nicht viel Mut dazu, mit dem Strom zu schwimmen und sich an Sitzblockaden oder den üblichen Demonstrationen gegen „Rechts“ zu beteiligen. Viel mehr Mut gehört dazu, sich an einer, gegen den Zeitgeist gerichteten Demonstration zu beteiligen. Zum Beispiel an einer der Lebensschützer!
Da ich hier nur einen Denkanstoß geben möchte, überlasse ich das Urteil „Rechts- oder Nachtwächterstaat“, dem Leser.
Wie kann das im Lichte des Wortes Gottes beurteilt werden?
Gerechtigkeit erhöht ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Verderben.
Sprüche 14, 34
Dieser Vers legt uns nahe, dass es langfristig besser ist, eine klare Linie zu
vertreten, als sich stets wachsweich zu geben, womit man zwar kurzfristig Konflikte umgeht, sich auf Dauer aber in eine Abwärtsspirale begibt.
Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet.
Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.
Denn vor denen, die Gewalt haben, muss man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr erhalten.
Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut.
Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.
Deshalb zahlt ihr ja auch Steuer; denn sie sind Gottes Diener, auf diesen Dienst beständig bedacht.
So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.
Römer 13, Verse 1 – 8
Als Paulus diese Sätze schrieb, hatte er in seiner Gefangenschaft in Rom eine „Obrigkeit“, man würde dazu heute „Regierung“ sagen, über die er nicht glücklich sein konnte. Und es gab und gibt immer „Obrigkeiten“, die man als „kriminell“ und „bösartig“ bezeichnen muss. Paulus machte hier aber keinen Unterschied. Offensichtlich ist eine „böse“ Obrigkeit besser als eine Anarchie.
Die Grenze für Christen zeigt Apostelgeschichte 5, 29 auf:
Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Die Richterzeit, in der es keine Regierung gab, wird als eine schreckliche Zeit beschrieben.
Zu der Zeit war kein König in Israel, und jeder tat, was ihn recht dünkte.
Richter 17, 6
„Ein jeder tat, was ihm recht dünkte“, bezeichnet den Zustand der Gesetzlosigkeit (Anarchie).
Als nun Mose sah, dass das Volk zuchtlos geworden war - denn Aaron hatte sie zuchtlos werden lassen zum Gespött ihrer Widersacher…
2. Mose 32, 25
Dieser Vers steht im Bericht vom „Goldenen Kalb“. Offensichtlich hatte Aaron versagt und es zur Gesetzlosigkeit kommen lassen, was schreckliche Folgen hatte. Gesetzlosigkeit führt wohl auch zum Spott der anderen. Man kann hier an die „Heiterkeit“ anlässlich der „Bananenflagge“ denken.
Wem Macht und damit Verantwortung gegeben ist, muss diese ausüben, weil andernfalls ein Machtvakuum entsteht, das dann von anderen Kräften ausgefüllt wird, was meistens nicht gut ist.
Die biblische Prophetie spricht im 2. Thessalonicher 2, vom Menschen der Gesetzlosigkeit, der in seiner Hybris keine Grenzen kennt und den der Herr Jesus durch den Hauch seines Mundes, bei seiner Wiederkunft, umbringen wird.
Über manches wird man sich deshalb nicht wundern müssen.
Denn es regt sich schon das Geheimnis der Bosheit*; nur muss der, der es jetzt noch aufhält, weggetan werden.
2. Thessalonicher 2, 7
*In der Elberfelder Bibel mit „Gesetzlosigkeit“ übersetzt, wie es auch dem Urtext entspricht.
Darüber, wer die Bosheit noch aufhält, gehen die Auffassungen auseinander. Zu denken ist hier einmal an Engelmächte, dann aber auch an die vom Heiligen Geist geleitete Gemeinde, solange diese in der Welt ist und ihrer Salz- und Lichtfunktion nachkommt.
Was uns zu tun bleibt:
So ermahne ich nun, dass man vor allen Dingen tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit. Dies ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserm Heiland, welcher will, dass allen Menschen geholfen
werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen.
1. Timotheus 2, Verse 1-4
Jörgen Bauer
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