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Christliche Impulse
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Die Bibel als Impulsgeber

Tagesleitzettel - die tägliche Bibellese vom 19.03.2024

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Zu Gott im Gebet rufen

Aus der Tiefe rufe ich, HERR, zu dir. HERR, höre auf meine Stimme, laß deine Ohren merken auf die Stimme meines Flehens!

Psalm 130,1-2

Aus tiefer Not schrei ich zu dir,
Herr Gott, erhör mein Rufen.
Dein gnädig Ohr neig her zu mir
und meiner Bitt es öffne;
denn so du willst das sehen an,
was Sünd und Unrecht ist getan,
wer kann, Herr, vor dir bleiben?

Frage: Was tust Du, wenn es Dir - warum auch immer - sehr schlecht ergeht? Sehnst Du dich nicht gerade dann nach einer Glaubenserfahrung?

Zum Nachdenken: Wenn Dich irgendwann einmal irgendetwas bedrückt, Dein Leben schwer macht oder Dein Gewissen ist durch irgendetwas belastet, dann bring es ohne lange zu warten zum Kreuz Jesu Christi. Übergib es Jesus Christus, wenn Du zu ihm sprichst. Er hört Dir zu und möchte Dich erquicken, Dich stärken und erfreuen. Jesus vergibt sehr, sehr gerne und Du kannst buchstäblich fröhlich Deine Straße weiter gehen. Probiere es einfach einmal aus und nimm Jesus bei seinem Wort. Auf IHN kannst Du dich immer verlassen.

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Rufmordkampagne gegen die Zwölf Stämme

(18.08.2014)


Rufmordkampagnen, das gibt und gab es schon immer, und auch bei uns kann man in der jüngeren Zeit auf eine ungute “Tradition” zurückblicken.

Ich denke hier an den Fall Martin Hohmann, der in Ungnade fiel, weil er die Juden angeblich als “Tätervolk” bezeichnet haben soll. Ich bin der Sache damals nachgegangen, dabei auf sehr interessante Details gestoßen und dabei festgestellt, dass wir sehr einseitig informiert werden und uns vieles vorenthalten wird.

Tatsächlich hatte Martin Hohmann gesagt, dass die Juden, ebenso wenig wie die Deutschen, ein Tätervolk seien, und mit dieser Aussage lag er völlig richtig, was man erkennt, wenn man sich über die geschichtlichen Zusammenhänge informiert hat.

Und danach war ein Teil der Juden maßgeblich am bolschewistischen Terror beteiligt, der Angst und Schrecken verbreitete, wobei die diesem zugrundeliegenden Ideologien von Juden als “typisch jüdische Ideen” bezeichnet wurden.

Und das so überzeugend, dass selbst der damalige US-Präsident Wilson und Winston Churchill geneigt waren an eine jüdische Weltverschwörung zu glauben. Berüchtigt waren unter anderem die Räterepubliken, die sich nach dem Ersten Weltkrieg in Europa ausbreiteten und von Juden dominiert wurden.

Es gibt hierüber ein aufschlussreiches Buch mit dem Titel “Jüdischer Bolschewismus” – ISBN 3-935063-14-8. Ebenso einen Beitrag in den FCDI Christlichen Impulsen unter dem Titel “Rufmordkampagnen”.

Hohmann war der Auffassung dass man diese Geschehnisse ebenso wenig allen Juden anlasten könne, wie den Deutschen die Gräueltaten der Nazis. Es ist allerdings nicht opportun einen solchen Vergleich zu ziehen. So weit geht die Meinungsfreiheit dann doch nicht.

Ich erinnere mich an Eva Herman, die für das Deutsche Fernsehen dadurch “unmöglich” wurde, weil sie sich eine Rolle als Hausfrau und Mutter gut vorstellen konnte. So etwas passt aber nicht zum Zeitgeist. Eva Herman wurden ihre Worte später im Mund herumgedreht, um sie als eine Anhängerin des Dritten Reiches hinstellen zu können.

Denken wir an die katholischen Bischöfe Mixa und den Limburger Bischof Tebartz van Elst, über den dreiste Lügengeschichten erfunden und insgesamt sieben Verleumdungskampagnen gefahren wurden. Siehe FCDI Christliche Impulse, “Bischof Mixa Rücktritt” und “Medienkampagnen gegen Unbequeme.”

Man könnte fortfahren mit den aufgebauschten Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche – wobei Vergleichbares in anderen, unter staatlicher Aufsicht und Förderung stehenden Bereichen, diskret verschwiegen wird. Siehe Beiträge “Sexueller Missbrauch” und “Gewollter Missbrauch” in den FCDI Christlichen Impulsen.

Und da ist auch der “Staatsmobbing” gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff. Siehe Beitrag “Staatsmobbing” in den FCDI Christlichen Impulsen.

Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

Bei all diesen Rufmordkampagnen spielen die Medien eine fragwürdige Rolle. Eine beliebte Methode ist es, sich das Vertrauen eines Opfers zu erschleichen, in dem man echtes Interesse oder Hilfsbereitschaft vortäuscht, um die dabei gewonnenen Erkenntnisse gegen das Opfer zu verwenden, wobei einmal in die Welt gesetzte Falschmeldungen auch dann nicht berichtigt werden, wenn sie sich ganz offensichtlich als falsch erweisen.

Im Fall der Zwölf Stämme war es ein RTL-Reporter, der sich, Interesse an einem Leben bei den Zwölf Stämmen vortäuschend, eingeschlichen hatte, um dann ein “belastendes” Video zu produzieren, in dem die Zwölf Stämme, als eine ihre Kinder misshandelnde Sekte vorgeführt wurde. Das gab dann den entscheidenden Anstoß für den behördlichen Kindesentzug.

Nachdem bekannt sein müsste, wie in den Medien mit der Wahrheit umgegangen wird, muss man sich über die naive Leichtgläubigkeit einer Behörde, in diesem Fall eines Jugendamtes, wundern, das voll auf einen solchen Sensationsbericht abfährt.

Besagtes Video wurde von einem Diplom Sozialpädagogen, zur Vorlage bei Gericht, analysiert. Das vollständige Stellungnahme liegt mir vor. Ich gebe diese auszugsweise wieder:

Vorweg sei erwähnt, dass ich niemanden der Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme persönlich kenne, so dass sich diese Stellungnahme auf die „Videobeweise“ bezieht, die der Reporter Wolfram Kuhnigh gedreht hat (unter vorsätzlicher Lüge mit dem Ziel der Diffamierung) und die von RTL ausgestrahlt wurden.
Auffallend war das ständige diffamierende als „Sekte“ bezeichnen der Glaubensgemeinschaft und das regelrechte „ausschlachten“ dieser „Story“ ohne jeglichem sozialpädagogischen Sachverstand.
Nun zu den „Videobeweisen“, die als Kindsmisshandlung ausgelegten Rütchenhiebe auf das Gesäß:
-Auffallend war, dass die Kinder keineswegs mit Angst reagierten.
-Es lief alles in einem ruhigen Ton ohne herum zu schreien ab.
-Es wurde auch in kindgerechten Bildern (z. B. vom starken Baum –
ein Vergleich den das Kind einzuordnen wusste) vermittelt, warum diese Erziehungsmaßnahme („ein paar auf den Hintern“) erfolgte. Leider wurde in den „Videobeweisen“ das Wesentliche davor und danach herausgeschnitten, dass der Rahmen der Erziehungsmaßnahme nicht ersichtlich war und das Bild ausschließlich auf die Rütchenhiebe verengt wurde, welches dann einseitig als Misshandlung bewertet wurde....
Die Streiche waren so schwach, dass wohl eine Verletzung ausgeschlossen werden konnte.
Damit wird deutlich, dass die Erziehungspersonen keinesfalls die Kinder verletzen wollten. Von den Reaktionen der Kinder zu urteilen, wird ein positives Vertrauensverhältnis der Kinder zu ihren Erziehungsperson deutlich, da die Züchtigung als solche auch von den Kindern angenommen wurde. Diese Reaktionen der Kinder (u. a. kein Wehren gegen die Züchtigung) scheint mir nicht durch Einschüchterung, sondern durch das liebevolle „Eingebettet sein in eine Eltern-Kind-Beziehung“ begründet. Dies macht deutlich, dass der Rahmen und die Gesamtatmosphäre in der das Kind aufwächst von entscheidender Bedeutung ist.
Fazit: Eine Misshandlung der Kinder konnte ich auf den bis ins Extrem kommentierten Videoaufnahmen keineswegs erkennen. Ganz im Gegenteil. Wir sollten es wieder achten, wenn Eltern ihre Kinder in Liebe und Strenge (beides gehört zusammen) tatsächlich auch erziehen. „Ein paar auf den Hintern“ oder misshandelndes Schlagen von Kindern sind jedoch grundsätzlich zwei verschiedene Dinge!....

Bis dahin die Stellungnahme des Diplom Sozialpädagogen.

Den bei den Zwölf Stämmen lebenden Familien wurden daraufhin in einem “Rundumschlag”, ohne Prüfung des Einzelfalles, sämtliche Kinder entzogen, was an sich eine seelische Misshandlung und Grausamkeit darstellt, die geeignet ist, bei den Kindern bleibende psychische Schäden hervorzurufen.

Die Kinder werden also durch diese bürokratische Amtshandlung, die man formalrechtlich begründen können mag, erst recht geschädigt und damit genau das bewirkt, was man eigentlich verhindern wollte.

Aus den Schilderungen der durch die Behörde gemaßregelten Eltern ist zu schließen, dass die Kinder jetzt vielfältiger Gewalt durch Gleichaltrige und Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Sehr interessant sind die brieflichen Schilderungen aus der Sicht der entzogenen Kinder, bei denen der Eindruck entstehen könnte, dass diese wie Terrorverdächtige behandelt wurden, weil von Kontaktsperre, Isolation, Postkontrolle, ständiger Kontrolle und Überwachung berichtet wird.

Berichtet wird auch von einer länger andauernden Vernehmung durch die Kriminalpolizei, bei der man für die Eltern belastende Einzelheiten in Erfahrung bringen wollte.

Die Kinder wollen nach Hause zu ihren Eltern, wo es ihnen gut ging, und sie werden jetzt gegen ihren Willen festgehalten. Dass die Kinder möglicherweise verstört und krank vor Heimweh sind, muss eine Behörde, die “nur ihre Pflicht tut” und “ganz genau weiß, was für die Kinder das Beste ist”, nicht weiter stören.

Hier erinnere ich mich an einen schon viele Jahre zurückliegenden Fall, wo Erwachsene mehrere Monate in Untersuchungshaft zubrachten, weil man diesen unbedingt sexuellen Missbrauch Minderjähriger nachweisen wollte.

Die “Beweise” bezogen sich auf die “Gutachten” von Psychologinnen, die sich u.a. auf Suggestivfragen und Zeichnungen der Kinder gründeten, wobei von diesen verwendete Redewendungen, Begriffe und Bildelemente als verdeckte Zeichen sexuellen Missbrauchs gedeutet wurden.

Obwohl die Psychologie, wenn sie ernsthaft und seriös betrieben wird und ihre Grenzen kennt, sehr brauchbar ist, wird sie im anderen Fall schnell zur Scharlatanerie. Dazu könnten auch die Psychologischen Gutachten” zählen, die allen Eltern der Zwölf Stämme pauschal “Erziehungsuntauglichkeit” attestieren.

In FOCUS 28/14 erschien eine Mitteilung, wonach die überwiegende Zahl der psychologischen Gutachten, die in familienrechtlichen Dingen erstellt werden, jeder fachlichen Systematik entbehren und mehr nach Gefühl erstellt werden. Aufgrund solcher unqualifizierten “Gutachten” werden dann Entscheidungen getroffen und Urteile gefällt.

Vermutlich liegen die Eltern nicht auf der Linie des Zeitgeistes und teilen nicht die indirekt vorgeschriebene Meinung. Man kennt solches eigentlich nur von totalitären Regimen.

Gott bewahre uns vor solchen “Psychologen”!

Wie ist das alles zu bewerten?

Ich hatte nochmals Gelegenheit mit Vertretern der Zwölf Stämme zu sprechen, die in der Innenstadt von Nördlingen (Reimlinger-Straße, Einfallstraße aus Richtung Donauwörth) eine Informations- und Begegnungsstätte unterhalten.

Die Leute, die sich dort aufhielten, aus unterschiedlichen Altersgruppen, Berufen und Familien stammen, die gesprächsfreudig und offen sind, die über viele Kontakte und Besucher berichten können, erweisen sich als völlig normale Menschen.

Rufmordkampagnen haben den, vermutlich beabsichtigten, Nebeneffekt, dass sich über die Diffamierten ein “Shitstorm” ergießt, das heißt, dass sie allerlei Beschimpfungen, hauptsächlich in Form von e-Mails, ausgesetzt sind. So auch hier. Es gab aber auch ermutigende und unterstützende Botschaften.

Der “Fehler” der Zwölf Stämme” ist, dass sie nach christlichen Grundsätzen leben, weshalb sie zum Ziel von Angriffen werden, was derzeit allgemein zu beobachten ist, wenn es um christliche Überzeugungen, Einrichtungen oder Veranstaltungen geht.

Dazu kann man in Konflikt mit der staatlichen Gewalt geraten. Denn es gibt Gesetze, die beachtet werden müssen, und das auch dann, wenn sie uns nicht immer zusagen.

Da ist zuerst die allgemeine Schulpflicht, die grundsätzlich segensreich ist. Dass die Schule zur Spielwiese für Ideologen geworden ist und auch Dinge gelehrt werden, die uns nicht gefallen können, ist sehr bedauerlich.

Man kann nur versuchen das Beste daraus zu machen. Ob eine weitere Aufsplitterung der Schullandschaft unbedingt nur positiv wäre, und ob man es allen und jedem überlassen kann, seine Kinder selbst zu unterrichten, ist fraglich.

Die Zwölf Stämme verfügten deshalb bereits einmal über eine eigene Schule, die nachweislich erfolgreich lief und den Anforderungen genügte, die an die Erfüllung der Schulpflicht gestellt werden. Damit war jedoch Schluss, nachdem ein Aussteiger einen negativen Bericht – und auch hier wieder an eine Zeitschrift – gesandt hatte.

Die daraufhin vorgenommenen amtlichen Ermittlungen konnten die von den Medien vorgebrachten Anklagen nicht bestätigen. Die Leichtgläubigkeit gegenüber Medienberichten führte auch hier dazu, dass die Zwölf Stämme weiter beschuldigt wurden.

Dabei wurde verkannt, dass es immer und überall etwas auszusetzen gibt, wobei Aussteiger naturgemäß negativ berichten.

In Sachen der evangelischen Lukas Schule in München lief das ganz ähnlich, nachdem eine Mutter der Schule zweifelhafte Lerninhalte und Methoden vorgeworfen hatte, worauf das übliche mediale Erregungs- Verdächtigungs- und Empörungsprogramm ablief.

Das “Vergehen” bestand wohl darin, dass in der christlichen PrivatSchule auch mal was Christliches geäußert wurde. Das typisch schwache Bild gab hier die Landeskirche ab, die sogleich eine Prüfung einleitete, statt die Vorwürfe entschieden zurückzuweisen.

Da die Schule in den Eltern einen starken Rückhalt hat, lief die versuchte Verleumdungskampagne ins Leere.

Ins BGB wurde ein Recht auf gewaltfreie Erziehung - § 1631 Abs. 2 BGB – eingegliedert, der wie folgt lautet:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Sicher ist schon mal soviel, dass das Jugendamt bei den entzogenen Kindern seelische Verletzungen bewirkt und damit den Anspruch der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung missachtet hat.

Weiter ist anzumerken, dass das Bürgerliche Gesetzbuch – BGB – Privatrecht, und im Gegensatz zum zwingenden öffentlichen Recht, nachgiebiges Recht ist, das Ansprüche definiert, die geltend gemacht werden können.

Bei dem genannten Recht auf "gewaltfreie Erziehung" kann allerdings der Eindruck einer “gutmenschlich-weltfremd-ideologischen Färbung" entstehen, weshalb die Aussage hinsichtlich der “körperlichen Bestrafung” weiterhin umstritten und zu fragen ist, ob die bisherigen Gesetze, wie z.B. § 225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen – nicht schon ausreichend gewesen wären.

Auch wenn die Mehrheit, Umfragen zufolge, für eine gewaltfreie Erziehung plädiert, verhält es sich, Umfragen zufolge, in der Wirklichkeit tatsächlich ganz anders, und man schlägt nach wie vor zu. Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

Der Begriff “gewaltfrei” ist zudem dehnbar. Sind leichte Schläge mit dem “Rütchen”, die überlegt und dosiert ausgeführt und vom Kind verstanden werden, hinnehmbar? Der beste Weg in der Erziehung ist der durch Überzeugung, Vorbild und notwendigen Sanktionen. Wie jeder weiß, muss manches leider auch “eindrücklicher” vermittelt werden.

Ob etwas als Gewalt empfunden wird, hängt zudem in erster Linie davon ab, wie das von den Betroffenen empfunden wird. Verantwortlich handelnde und liebevolle Eltern, werden ihre Kinder aber niemals durchprügeln.

Bei den Kindern der Zwölf Stämme wurden bei diversen Untersuchungen im Übrigen nie Spuren von Gewaltanwendung festgestellt.

Der Verwaltung kann über manches hinwegsehen, wenn aber erst einmal eine Kampagne, so wie im vorliegenden Fall, losgetreten wurde, hat das Jugendamt gar keine andere Wahl, als tätig zu werden, will es sich nicht dem Vorwurf der Untätigkeit aussetzen, und wenn so, wie hier, die Verwaltung bereits mit Vorurteilen behaftet ist, wird man überziehen und das Kind mit dem Bade ausschütten.

Auch daran erkennbar, dass den Zwölf Stämmen die Möglichkeit entzogen wurde, auf dem Wochenmarkt in Nördlingen ihre Produkte feilzubieten und sie sich, bis zur “Klärung der Vorwürfe”, auch an keiner öffentlichen Veranstaltung beteiligen dürfen.

Verwaltung und Gerichte mögen nach bürokratischen Maßstäben “richtig” gehandelt haben, sittlich und moralisch aber keinesfalls. Aber wie ich immer sage, “Recht und Gerechtigkeit stehen im gleichen Spannungsverhältnis zueinander wie Politik und Moral, beides muss nichts miteinander zu tun haben”.


Was kann vom Wort Gottes dazu gesagt werden?


Ein Herrscher der auf Lügen hört, hat nur gottlose Diener.

Sprüche 29, Vers 12


Mit diesem Zitat schließt ein, an das Publikum gerichtetes Informationsblatt der Zwölf Stämme. Wie kann man diese Aussage verstehen?

Als Menschen haben wir von Natur aus ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit, daran erkennbar, dass jeder die Dinge aus seiner Sicht so schildert, wie es für ihn günstig ist, wobei er alles das weglässt, was ihn selbst in einem ungünstigen Licht erscheinen lässt.

Davon machen natürlich auch die Mitglieder der Zwölf Stämme keine Ausnahme, weshalb man auch ihre Aussagen kritisch prüfen muss.

An einen Herrscher, in unserem Fall die staatlichen Behörden und Gerichte, werden hinsichtlich der Wahrheitsfindung besonders hohe Anforderungen gestellt.

Sie dürfen nicht alles glauben, was ihnen erzählt und insbesondere von den Medien kreiert wird, die auf Klamauk und Sensationen aus sind, die auf die Macht (zurechtgeschnittener) Bilder setzen und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.

Eine Staatsmacht die sich insoweit beeinflussen lässt und nicht selbst gründlich vor Ort recherchiert, hat zwangsläufig Mitarbeiter, die gar nicht anders können, als unrecht zu handeln.

Es bleibt zu wünschen, dass den Zwölf Stämmen Gerechtigkeit widerfährt.


Jörgen Bauer



Zum besseren Verständnis wird auf den vorangegangenen Beitrag
“Zwölf Stämme” in den FCDI Christlichen Impulsen verwiesen.


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