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Tagesleitzettel - die tägliche Bibellese vom 28.04.2024

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Gott züchtigt auch!

Er überlieferte sein Volk dem Schwert und war zornig über sein Erbe.

Psalm 78,62

Und er gab sein Volk dem Schwert preis,
und gegen sein Erbteil ergrimmte er.
Du Gott Israels strahlst hell und weiß.
Drei mal Heilig bist DU o Herr.

Frage: Warum züchtigt Gott und lässt einen wahren Gläubigen durch ein dunkles Tal schreiten?

Zur Beachtung: Der 78. Psalm ist eine Kurzfassung von Schuld, Gericht und Gnade in der Geschichte Israels. Obwohl oder besser weil sein auserwähltes Volk sein Eigentum, sein Erbe ist, züchtigt und straft Gott zuweilen sein Volk (siehe auch Hebr. 12,6-7). Hast auch Du einen Bund, eine lebendige Beziehung mit IHM? Und erlebst Du Zeiten, in denen Du auf eigenen Wegen wandelst und untreu wirst? Schwankt manchmal dein Glaube und nehmen die Sünden überhand? Und Du wunderst Dich, dass Gott dich züchtigt und dich durch ein dunkles Tal schreiten lässt? Wie verhältst Du dich dann? Sei versichert: Gott steht fest zu Seinem JA zu Dir! ER bleibt dein Gott, bei dem du in jeder Lebenslage Hilfe erfahren kannst (Psalm 50, 15).

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Bundesrepublik: An der Grenze zur Rechtsbeugung

(01.07.2017)


Unter der Überschrift “Skandalurteile – Kultursensible Kuscheljustiz” erschien in der JUNGEN FREIHEIT (JF) vom 16. Juni 2017 auf Seite 2 ein Kommentar von Michael Paulwitz, der den Nagel auf den Kopf trifft:

Der Welle illegaler Asyl-Immigration und importierter Gewalttätigkeit in bislang ungeahnten Spielarten folgt derzeit eine Welle makabrer Gerichtsurteile, die das Rechtsstaatsprinzip der Gleichheit vor dem Gesetz zur Farce machen. Da metzelt ein Tschetschene seine Frau mit Messer, Fenstersturz und Schnitt durch die Kehle nieder, wird aber nur wegen Totschlags verurteilt, weil ihn ja der Koran und nicht “niedere Beweggründe” antrieben. Ein türkischer Vergewaltiger kommt davon, weil er ja nicht wissen konnte, dass “wilder Sex” hier was anderes bedeutet.
Dem irakischen Vergewaltiger einer Dreizehnjährigen in Hamburg wird kein Kindesmissbrauch vorgeworfen – andere Länder, anderer Frauenbegriff, der “Aufschrei” bleibt wieder aus. Und nur zu gern werden migrantische Mordversuche als “gefährliche Körperverletzung” verharmlost. Auch die fünf Syrer und der Libyer, die in Berlin einen Obdachlosen angezündet hatten, wollten ja nur einen “Scherz” machen. Das soll mal ein “rechts” einsortierter Zündler behaupten, wenn der Generalbundesanwalt per Helikopter einschwebt, um fremdenfeindliche Umtriebe höchstpersönlich zu verfolgen. Wo Integrationsverweigerung und Deutschenverachtung zum strafmildernden Privileg werden, kapitulieren Kuschelrichter durch Selbst-Islamisierung. Willkommen in der neuen Klassenjustiz.


Bis dahin der Kommentar.

Wer glaubt, dass hier übertrieben wird und damit “Fremdenfeindlichkeit” geschürt werden soll, wie das von interessierten Kreisen gerne hingestellt wird, täuscht sich ganz gewaltig. Es vergeht kein Tag, an dem nicht nur mir haarsträubende Berichte zugehen, von denen man in den Medien in der Regel nichts erfährt, was darauf schließen lässt, dass wir nicht wahrheitsgemäß informiert werden. Wenn dann doch etwas berichtet wird, ist das entsprechend geschönt und damit verfälscht.

Tun sich die gleichgerichteten Medien wirklich einen Gefallen, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechend, sondern nach ideologischen Zensur-Vorgaben, so wie es mir von der DDR her bekannt ist, berichten?

Ich denke nicht. Ganz einfach, weil alles das, was nicht bekannt werden soll, über die sozialen und privaten Netzwerke verbreitet wird und damit genau die Wirkung entfaltet, die man durch die Heimlichtuerei vermeiden wollte. Wobei man auch nicht sicher sein kann, ob die unter der Hand weitergegebenen Meldungen wirklich zutreffend sind. Auch das ist mir aus DDR-Zeiten bekannt.

Gerade eben erhalte ich wieder einen Bericht unter der Überschrift: “Stadt wirft achtköpfige Familie aus ihrem Haus”, weil diese den Wohnraum für Flüchtlinge benötigt. Die Stadt hatte, nach Abflauen des Flüchtlingsstroms, die an sich für Flüchtlinge bestimmten, nunmehr aber leerstehenden Gebäude vermietet, und da hatte sich auch eine große Familie niedergelassen und einiges investiert. Aber jetzt kamen wieder erneut Flüchtlinge, die Wohnraum benötigen.

Und wenig später erfahre ich, dass zahlreiche Asylsuchende während des noch laufenden Asylverfahrens problemlos Urlaub in den Ländern machen, aus denen sie zuvor geflüchtet sind.

Alle diese Dinge sind geeignet, eine kritische Haltung gegenüber den “Flüchtlingen” – sofern es tatsächlich welche sind - zu fördern, und dazu tragen dann auch närrische Urteile und Urteilsbegründungen bei, wie die, dass ein Polizist, wenn er diesen Beruf ergreift, billigend in Kauf nimmt, bei einem Einsatz schwer und nachhaltig verletzt zu werden. Zum Polizistenberuf gehöre nun mal, dass man auch mal einen Pflasterstein an den Kopf geknallt bekommt.

Demnach gehört Gewalt gegen Ordnungskräfte zum “Demonstrationsrecht”. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass eine Polizistin aus den Reihen demonstrierender Ausländer durch den “Schuss” eines starken Laser Pointers nahezu erblindet ist, wobei der Täter – wie sollte es auch anders sein – unerkannt blieb.

Und dass sich daran nichts ändert, dafür sorgen viele rechtsbeflissene Beobachter, die genau darauf achten, dass sich die Polizisten alles gefallen lassen und nicht etwa “überzogen” reagieren, was in diesem Fall gefilmt und ins Netz gestellt würde.

Die dümmliche richterliche Logik mag vielleicht auf einen Berufssoldaten im Kampfeinsatz zutreffen, nicht aber auf einen Polizisten als Ordnungshüter, der die Bürger vor Rechtsbrechern, Gewalttätern und Terroristen schützen soll.

Bezöge man diese dümmliche Logik auf die Juristen selbst, müsste man sagen, dass der angehende Jurist billigend in Kauf nimmt, von zürnenden Klienten oder Angeklagten abgestochen oder erschossen zu werden.

Ich habe da einst ganz andere Sachen gelernt.

Nämlich, dass vor dem Gesetz, ohne Ansehen der Person, alle gleich sind, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und dass im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten bzw. eines Antragstellers entschieden werden muss.

Während meiner Berufsausbildung ist mir immer wieder eingeschärft worden, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und nur Fakten und Beweise zählen: “Und wenn uns der X auch als ein Schlitzohr bekannt ist, hat er trotzdem das ihm Zustehende zu bekommen, wenn er den entsprechenden Nachweis vorlegt.”

Im Rechtsstaat gilt, dass nach rechtsstaatlichen Prinzipien vorgegangen werden muss, wozu es gehört, Sachverhalte und Tatsachen wahrheitsgemäß und gründlich, ohne Tricksereien und ohne Ansehen der Person, zu ermitteln.

Zwar haben wir dazu alle notwendigen Gesetze, und der Staat hat das Gewaltmonopol. Aber was nützt das, wenn man sich nicht daran hält?

Zwar bekennt man sich seitens der Politik vollmundig zu unserer Rechtsordnung. Man hat aber den Eindruck, dass dem nicht so ist, sondern dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wobei aus ideologischen Gründen Flüchtlingen, Immigranten, illegalen Zuwanderern usw. ein Bonus eingeräumt wird.

Deshalb ist es auch höchst unerwünscht über solche Dinge zu berichten, wobei selbst der nüchterne Berichterstatter aufpassen muss, nicht von Leuten “mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit” der “Volksverhetzung” bezichtigt zu werden.

Ich erhielt hierzu einen Brief vom Chefredakteur der JUNGEN FREIHEIT unter der Überschrift: “Unfassbar: Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt gegen JF-Leser!” Da sind auf einem Wanderweg im Emsland mehrfach Flyer mit der Überschrift ”Die Asylkrise - Die Wahrheit über das Asyl-Chaos” aufgetaucht, die für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt haben. Die “Neue Osnabrücker Zeitung” hatte am 22.05.2017 groß darüber berichtet.

Staatschutz und Polizei haben die Flyer inzwischen überprüft. Strafrechtlich sind diese nicht zu beanstanden. Trotzdem will man herausfinden, wer solche Flyer (sie stammen von der JF) verteilt.

Hier dürfen wir uns nicht verunsichern lassen und zurückweichen, so die JF.

Wie ist das alles zu bewerten?

Nicht nur ich meine, dass dahinter der schon pathologisch zu nennende “Gutmenschen-Wahn” steckt. Man möchte um jeden Preis “gut” sein. Wobei unter “Gutsein” eine selbstverleugnende sich ins Gegenteil verkehrende “Toleranz” und “Duldsamkeit” mit partieller Blindheit verstanden wird, vergleichbar mit dem Verhalten von Eltern, die ihre Kinder abgöttisch lieben, diesen alles durchgehen lassen, nicht daran denken, diesen zu wehren und diese damit zu einem asozialen Verhalten erziehen.

Dem liegt die wirklichkeitsfremde Vorstellung zugrunde, dass der Mensch von Natur aus gut ist, was eine große Selbsttäuschung ist, die seltsame Blüten treibt, über die in der JUNGEN FREIHEIT vom 16.06.2017 unter der Frage, ob das Integration ist, ebenfalls berichtet wird:

In einem Bad in Neuss werden mit Rücksicht auf muslimische Befindlichkeiten nur noch Hühnchen und keine Bockwurst (Schweinefleisch) mehr angeboten.

In einem Kindergarten in Kassel werden keine Weihnachtslieder mehr gesungen (könnte von Muslimen als diskriminierend empfunden werden).

In Hannover wurde es zweieinhalb Jahre lang akzeptiert, dass eine Schülerin vollverschleiert zum Unterricht erscheint.

In Berlin darf eine Lehrerin keine christliche Kreuzkette tragen.

In Freiburg akzeptieren muslimische Frauen keinen männlichen Bademeister.

In Mannheim weigert sich eine muslimische Pflegerin, männliche Patienten zu waschen.

In Berlin demonstrieren muslimische Eltern gegen einen homosexuellen Erzieher, was insoweit verwundert, weil Homosexualität hierzulande als “völlig normal” hingestellt wird und muslimische Eltern hier offensichtlich “diskriminieren” dürfen. Man kann sich ausrechnen, was erst geschieht, wenn in den Schulen “gender-geferkelt” wird.

In Hessen weigert sich eine Muslima als Rechtsreferentin das Kopftuch abzulegen.

Gehört es zur Integration, die Teilnahme an Klassenfahrten zu verweigern und gegen einen gemeinsamen Sport- und Schwimmunterreicht (Jungen und Mädchen) zu kämpfen, zu versuchen, islamische Kindergärten und Schulen zu errichten, einen islamischen Wohlfahrtsverband aufzubauen, bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht mit einer kritiklosen Verherrlichung Mohammeds einzuführen?

Das alles ist aber nur die Spitze des Eisberges!

Grundsätzlich wäre dagegen nichts zu sagen, wenn der Islam eine Religion wie jeder andere wäre und man das unter dem Begriff “Religionsfreiheit” subsummieren könnte.

Aber so ist es eben gerade nicht.

Erklärtes Fernziel muslimischer Kreise ist die Islamisierung Deutschlands und letztlich der ganzen Welt und davor warnen nicht nur deutsche Sachkenner, sondern auch Islamwissenschaftler mit muslimischen Wurzeln.

In bodenloser Blindheit und Ignoranz will man das nicht nur nicht sehen, sondern verunglimpft, diffamiert und verfolgt diejenigen, die hier einen klaren Blick behalten haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Dummheit und Blindheit ausbreiten. Beim letzten mal hatte das verhängnisvolle Folgen für die Deutschland und die Welt. Noch haben wir viele Freiheiten, die es zu nutzen gilt, um für die Wahrheit einzutreten, bevor es vielleicht wieder einmal zu spät ist.

Beim “Gutsein-Wollen” um jeden Preis könnte es sich um den typisch deutschen Größenwahn handeln, der bereits bei Kaiser Wilhelm II. seinen Anfang nahm, indem er sagte: “An unserm Wesen soll die Welt genesen.” Heute meint man der Welt vorführen zu müssen, wie man weltweit das Klima und alle Flüchtlinge rettet. Zwischendrin gab es dann auch mal die Aussage: “Heute hört uns Deutschland und morgen die ganze Welt”.

Und hier noch eine nachdenkenswerte Aussage:

„Die Neigung, sich für fremde Nationalitäten und Nationalbestrebungen zu begeistern, auch dann, wenn dieselben nur auf Kosten des eigenen Vaterlandes verwirklicht werden können, ist eine politische Krankheitsform, deren geographische Verbreitung leider auf Deutschland beschränkt ist.“
— Otto von Bismarck, 1863 im preußischen Landtag


Was kann vom Wort Gottes dazu gesagt werden?


Diese sechs Dinge hasst der Herr, und diese sieben sind ihm ein Gräuel: stolze Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldiges Blut vergießen, ein Herz, das arge Ränke schmiedet, Füße, die behände sind, Schaden zu tun, ein falscher Zeuge, der frech Lügen redet, und wer Hader zwischen Brüdern anrichtet.

Sprüche 6, Verse 16 bis 19


Diese Verse sind nicht gegen bestimmte Einwohnergruppen oder Ethnien gerichtet, innerhalb derer eine erhöhte Neigung zu kriminellem Tun festzustellen ist. Die Verse in Sprüche 6, 16-19 beziehen sich auf alle Menschen aller Zeiten und damit auch auf uns, weil wir von Natur aus alle in Versuchung zu führen sind und oft genug auch Versuchungen erliegen.

Aber warum hasst Gott solche Dinge, wie sie hier aufgeführt sind?

Erklärbar wird das mit der absoluten Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit Gottes. Betrachtet man die Schöpfung, stellt man fest, dass hier alles auf eine wunderbare Weise geordnet und geregelt ist, wobei erkennbar ist, dass Chaos und Unordnung nicht dem Wesen Gottes entsprechen.

Chaos und Unordnung entsprechen dem Wesen der Sünde, der Gott unversöhnlich gegenübersteht und der solche Dinge, wie in den obigen Versen aufgeführt, entschieden verurteilt.

Die staatliche Ordnung ist, bei allen Unzulänglichkeiten, Teil der göttlichen Schöpfungsordnung, weshalb die “Obrigkeit” Gottes Dienerin auf Erden ist (Römer 13). Aufgabe der Obrigkeit ist es, dem Bösen zu wehren.

Eine Staatsgewalt, die das nicht tut, sondern das Böse relativiert, verharmlost und entschuldigt, dürfte Gott deshalb ebenso ein Gräuel sein, das Gottes Gericht nach sich zieht, das darin bestehen kann, dass ganz zwangsläufig Blindheit, Chaos und Unordnung zunehmen.

Zeitlos gültige Wahrheiten:

Zweierlei Gewicht und zweierlei Maß ist beides dem Herrn ein Gräuel.
Sprüche 20, Vers 10

Man muss dem Bösen wehren mit harter Strafe und mit ernsten Schlägen, die man fühlt.
Sprüche 20, Vers 30


Jörgen Bauer

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