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Christliche Impulse
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Tagesleitzettel - die tägliche Bibellese vom 19.03.2024

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Zu Gott im Gebet rufen

Aus der Tiefe rufe ich, HERR, zu dir. HERR, höre auf meine Stimme, laß deine Ohren merken auf die Stimme meines Flehens!

Psalm 130,1-2

Aus tiefer Not schrei ich zu dir,
Herr Gott, erhör mein Rufen.
Dein gnädig Ohr neig her zu mir
und meiner Bitt es öffne;
denn so du willst das sehen an,
was Sünd und Unrecht ist getan,
wer kann, Herr, vor dir bleiben?

Frage: Was tust Du, wenn es Dir - warum auch immer - sehr schlecht ergeht? Sehnst Du dich nicht gerade dann nach einer Glaubenserfahrung?

Zum Nachdenken: Wenn Dich irgendwann einmal irgendetwas bedrückt, Dein Leben schwer macht oder Dein Gewissen ist durch irgendetwas belastet, dann bring es ohne lange zu warten zum Kreuz Jesu Christi. Übergib es Jesus Christus, wenn Du zu ihm sprichst. Er hört Dir zu und möchte Dich erquicken, Dich stärken und erfreuen. Jesus vergibt sehr, sehr gerne und Du kannst buchstäblich fröhlich Deine Straße weiter gehen. Probiere es einfach einmal aus und nimm Jesus bei seinem Wort. Auf IHN kannst Du dich immer verlassen.

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Bedrohte Meinungsfreiheit

(14.08.2012)


Ich beginne mit Artikel 5 des Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Meinungen sind allerdings auch etwas hoch Brisantes. Schon der Apostel Jakobus schrieb von der Macht der Zunge, die wie ein kleines Feuer ist, das einen ganzen Wald anzünden kann.

Für Diktaturen – und alle, die die Wahrheit fürchten müssen - ist die Meinungsfreiheit etwas höchst Gefährliches, weshalb abweichende Meinungen mit aller Gewalt unterdrückt und Menschen mit abweichenden Meinungen verfolgt werden.

Auch in Ländern mit freiheitlich-demokratischen Grundordnungen besteht die Neigung unbequeme Meinungen zu unterdrücken.

Das entspricht offensichtlich einem menschlichen Grundbedürfnis, wonach man unbequeme Dinge nicht zur Kenntnis nehmen bzw. nicht wahrhaben möchte.

Deshalb wird es, unabhängig von der Parteienzugehörigkeit, Weltanschauung oder Glaubensrichtung, immer Menschen geben, die, ihren jeweiligen Ansichten zuwiderlaufende Meinungen, verbieten möchten.

Das gilt im öffentlichen Bereich ebenso wie im privaten Bereich und für Christen ebenso, wie für Atheisten.


Aufschlussreich und gleichzeitig auch erschreckend war hier die Meldung über einen Toleranztest unter der Überschrift „Böse Sprüche verbieten“ in FOCUS 26/2012.

Getestet wurde von einem Institut die Toleranz der Bürger gegenüber bestimmten Aussagen, wobei zwischen „solche Aussagen gehören verboten“ und „da kann man sich den Mund verbrennen“, unterschieden wurde.

Es ging um folgende Aussagen:

„Die Todesstrafe sollte wieder eingeführt werden“
Gehört verboten: 39%, man kann sich den Mund verbrennen: 57%

„Homosexualität ist eine Krankheit“
Gehört verboten: 35%, man kann sich den Mund verbrennen: 52%

„Die Amerikaner sind am 11. September selber schuld!
Gehört verboten: 33%, man kann sich den Mund verbrennen: 55%

„Man sollte die Mauer wieder aufbauen“
Gehört verboten: 32%, man kann sich den Mund verbrennen: 61%

„Frauen gehören an den Herd“
Gehört verboten: 32%, man kann sich den Mund verbrennen: 56%

„In der DDR war vieles besser“
Gehört verboten: 20%, man kann sich den Mund verbrennen: 32%

„Atomkraft ist eine gute Sache“
Gehört verboten: 18%, man kann sich den Mund verbrennen: 46%

„ Es gibt zu viele Muslime in Deutschland“
Gehört verboten: 12%, man kann sich den Mund verbrennen: 68%

„Das Gerede vom Klimawandel ist übertrieben“
Gehört verboten: 12%, man kann sich den Mund verbrennen: 24%

„Intelligenz ist erblich“
Gehört verboten: 9%, man kann sich den Mund verbrennen: 19%

Auch wenn solche Umfragen nicht unbedingt repräsentativ sind, können sorgfältig vorgehende Meinungsforschungsinstitute der Wahrheit doch sehr nahe kommen.

Was bedenklich stimmen muss, ist, dass sich im Durchschnitt 24% der Befragten, also gut ein Vierteil, dafür ausgesprochen haben, bestimmte Aussagen zu verbieten.

Ebenso bedenklich ist, dass sich im Durchschnitt 47%, also praktisch die Hälfte der Befragten bedeckt halten, wenn es um Themen geht, von denen anzunehmen ist, dass sie dem Zeitgeist zuwiderlaufen.

Hier ist eine Bereitschaft erkennbar Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu befürworten bzw. unwidersprochen hinzunehmen.

Das hohe Gut der Toleranz besteht aber gerade darin, als unangenehm, peinlich oder ärgerlich empfundene Ansichten zu ertragen, wobei es dem Hörer freisteht, sich von demjenigen, der eine als falsch angesehene Meinung äußert, zu distanzieren oder den Betreffenden als unwissend oder sonst wie „falsch gestrickt“ anzusehen.

Es muss aber jederzeit möglich sein eine „falsche Meinung“ zu äußern. Zudem darf „Dummheit“ bzw. das, was man jeweils dafür ansieht, nicht strafbar sein.

Von „Meinungsfreiheit“ kann man allerdings nicht mehr sprechen, wenn es um Beleidigung, üble Nachrede, die reißerische Verbreitung offensichtlicher Unwahrheiten, Rufmord, um gezielte Unterwanderung der staatlichen Ordnung oder die Aufforderung zu kriminellen Handlungen geht.

Hier können die Grenzen fließend sein, wobei aufgepasst werden muss, dass der Absatz 2 des Artikel 5 Grundgesetz

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre,

nicht zu eng ausgelegt wird, und da kann man den Eindruck haben, dass es mittlerweile Maulkorbgesetze gibt, mittels derer bestimmte Aussagen unterbunden werden sollen.

Zu denken ist hier an den dehnbaren § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in dem es um „Volksverhetzung“ geht. Liest man diesen Paragraphen scheint klar zu sein, dass hier nur gröbliche Verstöße, die zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen könnten, gemeint sind. Das jedenfalls könnte man aus dem nachfolgenden Text des § 130 StGB schließen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 130 StGB hat noch weitere Absätze in denen es um die Herstellung und Verbreitung von hetzerischer Propaganda und die Leugnung, Verharmlosung und Rechtfertigung nationalsozialistischen Unrechts geht.

Liest man den Text in Absatz 1, Ziffer 2, stellt man fest, dass diese Vorschrift viel Spielraum lässt.

Man stellt deshalb immer wieder fest, dass in Gutmenschenkreisen die Neigung besteht, als unpassend oder ärgerlich empfundene Aussagen als „Volksverhetzung“ zur Anzeige zu bringen. Dazu kann schon die Aussage einem Ausländer gegenüber, dass es besser wäre, wenn er in sein Heimatland zurückkehrt, ausreichen.

Auch kritische Aussagen gegenüber dem Islam oder homosexuellen Neigungen könnten als „Volksverhetzung“ interpretiert werden, zumal beide Gruppen daran interessiert sind, bestimmte Sonderrechte zu bekommen.

Besonders tut sich hier die Homosexuellenlobby hervor, die nur diejenigen als gesellschaftstauglich ansieht, der sich der Ideologie von der sexuellen Orientierung unterwerfen und für eine Gleichstellung von Ehe und homosexueller Partnerschaft und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare eintreten.

Wer das anders sieht ist „homophob“ und „hetzt gegen Minderheiten“, ist „Fundamentalist, Katholiban, Klerikalfaschist oder Radikaler, und gehört zu den bildungsfernen Schichten, die sich in Sachen Menschenrechte fortbilden müssen“.

Auf der gleichen Linie liegen auch die Antidiskriminierungsgesetze, die es in der gesamten westlichen Welt gibt und die sehr viel mit Maulkorbgesetzen zu tun haben und zum Teil skurrile Blüten treiben.

Hier soll beispielhaft nur ein Fall erwähnt werden:

Eine österreichische Tankstellenpächterin hatte in einer Zeitungsannonce nach einem / einer Tankstellenmitarbeiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht.

Laut § 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes sei die geforderte Sprachkompetenz für einen Tankwart „überzogen und unangemessen hoch“, so die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft. Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache könnten dadurch benachteiligt sein.

Die Tankstellenpächterin wies auf die 200seitige technische Sicherheitsvorschrift für Tankstellen hin, die der Tankwart lesen und verstehen muss. Da das Verschulden geringfügig ist, sah man von einer Strafzahlung ab und beließ es bei einer Ermahnung.

In der Schweiz wurde die Bezeichnung „Fußgängerbrücke“ als „diskrimierend“ bezeichnet, weil dadurch Frauen ausgeschlossen werden; der Begriff „Mutter“ wurde als „sexistisch“ bezeichnet und soll in amtlichen Schreiben nicht mehr verwendet werden.

In einem US-Bundesstaat wurde es einem Studenten untersagt öffentlich in der Bibel zu lesen, weil dadurch Angehörige anderer Religionen diskriminiert werden könnten.

In Deutschland sind Begriffe wie „Negerkuss“ und „Sarottimohr“ diskriminierend. Die entsprechenden Süßwaren-Produktbezeichnungen wurden geändert.

Der Begriff „Diskriminierung“ ist mittlerweile zu einem der am häufigsten gebrauchten, oder besser missbrauchten Begriffe geworden, nach dem sofort gegriffen wird, wenn jemandem etwas nicht passt.

Mit einem solchen „Rechtsverständnis“ befinden wir uns auf dem direkten Weg in eine Diktatur. Auch die Freiheit kann zu einer Knechtung und Versklavung führen, wenn die Menschen durch einen Gerechtigkeitsfanatismus überfordert werden.

Das Kennzeichen einer herkömmlichen Diktatur bestand darin, dass verfolgt wird, wer etwas gegen die staatstragende Ideologie bzw. gegen die jeweiligen Machthaber sagt.

In der neuen Art von Diktatur tritt, anstelle der Machthaber, der Einzelne oder eine Gruppe von Personen, die sich von Andersdenkenden nicht anerkannt fühlen und die deshalb gegen diese mit ähnlichen Mitteln wie ein herkömmlicher Diktator vorgehen können. Wobei „Andersdenkende“ diejenigen sind, die nicht den im Staat hochgehaltenen zeitgeistlichen Ideologien folgen.

Das kann dazu führen, dass „Diskriminierer“ mit Geldstrafen, Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen belegt, zu Umerziehungskursen, mit anschließender Überwachung, oder zu teuren Zeitungsanzeigen und Widerrufen in der Presse verpflichtet werden, wie es bereits im westlichen Ausland geschehen ist. Abgesehen davon, dass dies sehr lästig ist, kann es sehr teuer werden.

Die Diktatur ist damit vom diktatorischen Staat auf den Einzelnen übertragen worden. Mit Freiheit hat damit weder das eine noch das andere etwas zu tun. Beide Formen der Meinungsunterdrückung führen zur Einschüchterung und zur „Friedhofsruhe“, weil die Dinge nur noch hinter vorgehaltener Hand gesagt werden können.

Ich bin gewiss kein Anhänger der NPD. Was hier aber auffällt ist eine Hysterie in Sachen „Rechts“ und „Rechtsextrem“, wo man ein besonderes Gespür für „Skandale“ und eine neue Form des Moralaposteltums entwickelt hat.

So wurde jüngst die deutsche Olympia-Teilnehmerin Nadja Drygalla „vorzeitig verabschiedet“, weil sie privat mit einen NPD-Funktionär liiert ist, der mittlerweile allerdings aus der NPD ausgetreten ist. Wenn man von diesem „Skandal“ vorher gewusst hätte (den die Betreffende verschwiegen hat?!) hätte man sie erst gar nicht an der Olympiade teilnehmen lassen. so ein (grüner) Sportfunktionär.

In Brandenburg weigerte sich ein Hotel einem NPD Funktionär ein Zimmer für einen privaten Aufenthalt zu vermieten, weil das Hotel keine NPD-Leute aufnimmt. Das Hotel bekam vor Gericht Recht. Vielleicht bekommt der NPDler bald auch keine Lebensmittel mehr verkauft.

Man muss sich die Leute, zu denen man Kontakte pflegt, künftig also genau ansehen, Gesinnungsforschung betreiben und „auffällige Personen“, bei Vereinen und Arbeitgebern zur Meldung bringen. Es wurde ja schon dazu aufgerufen, Leute mit den falschen Gesinnungen zu meiden.

Das sind bedenkliche Entwicklungen.

Das erinnert an die McCarthy-Ära in den USA wo man eine ähnliche Hysterie in Sachen Kommunismus entwickelt hatte und auch an Zeiten in Deutschland, wo es Nachteile brachte, mit „bestimmten Leuten“ liiert zu sein.


Was kann seitens des Wortes Gottes dazu gesagt werden?


Das sollst du aber wissen, dass in den letzten Tagen schlimme Zeiten kommen werden. Denn die Menschen werden viel von sich halten, geldgierig sein, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, gottlos, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, zuchtlos, wild, dem Guten feind, Verräter, unbedacht, aufgeblasen. Sie lieben die Wollust mehr als Gott; sie haben den Schein der Frömmigkeit, aber deren Kraft verleugnen sie; solche Menschen meide! Die immer auf neue Lehren aus sind und nie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen können.
2. Timotheus 3, Verse 1 bis 5 und 7


Was hier beschrieben ist, entspricht dem Menschen der Gesetzlosigkeit, der sich und seine Bedürfnisse zum allgemeinverbindlichen Maßstab erhebt und entsprechende Forderungen stellt, die konform mit den Idealen einer von Gott abgefallenen Gesellschaft sind.

Das was in den Versen beschrieben ist, gab es allerdings schon immer.

Das multipliziert sich aber, wenn das, was sich früher nur wenige Privilegierte in ihrem Hochmut ungestraft erlauben konnten, zu „allgemeinen, einklagbaren Persönlichkeitsrechten“ erklärt werden, wie es durch die Maulkorb- und Antidiskriminierungsgesetze geschieht.

Alles, was die obigen Verse beschreiben, finden wir deshalb in einer ausgeprägten Form vor. Einschließlich dem Schein der Frömmigkeit, deren Kraft aber geleugnet wird. Mir fällt hierzu ein „erotischer Gottesdienst“ ein, der von einem „verpartnerten“ Pfarrer in der Erlöserkirche in Mainz-Kastel stattfand, wo „im Weinberg der Liebe die Dinge beim Namen genannt wurden“. Ständig neue Lehren, ohne dabei zur Erkenntnis der Wahrheit zu kommen.

Es liegt mit an uns, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Es ist die Frage, ob wir zu den 47% der angepassten Opportunisten gehören oder ob wir von den Freiheiten, die wir noch haben, regen Gebrauch machen.


Jörgen Bauer



Anhang: Leserbrief in Sachen Nadja Drygalla, wie er auch, von geringfügigen Änderungen abgesehen, veröffentlicht wurde:


Wer geglaubt hat, dass es so etwas, wie es jetzt in Sachen der Ruderin Nadja Drygalla abgezogen wurde, nur während der Berliner Olympiade anno 1936 gegeben hätte, muss sich eines Besseren belehren lassen. Es ist wiederum gefährlich einen „falschen Menschen“ zu lieben oder in den Verdacht zu geraten eine unkorrekte Gesinnung zu haben oder etwas als „falsch“ Angesehenes zu denken. Was man sich allenfalls noch unter DDR Verhältnissen vorstellen konnte, ist nun auch bei uns möglich geworden, und so wurde hier, in einer, für Rufmordkampagnen und Vorverurteilungen stets offenen Atmosphäre, sofort aufbauschend von „Skandal“ gesprochen, und der zuständige Sportfunktionär erklärte, „korrekt empört“, „dass man diese Frau natürlich nie mitgenommen hätte, wenn man gewusst hätte, mit wem man sich da einlässt“.

Man fragt sich, worin der „Skandal“ besteht. Die Frau hat nichts Unrechtes getan. Und das hätte sie selbst dann nicht, wenn sie die „falsche Gesinnung“ hätte, denn Gesinnung ist nicht strafbar. Zumal ist die Ruderin Drygalla zum sportlichen Wettkampf und nicht zur politischen Propaganda nach London gefahren.

Nadja Drygalla hat nun eine umfassende „Unschuldserklärung“ hinsichtlich ihrer politischen Unbedenklichkeit abgegeben. Allerdings muss es sehr bedenklich stimmen, dass eine derartige Erklärung überhaupt als notwendig angesehen wird. War sie etwa einer inquisitorischen Befragung ausgesetzt? Ist sie unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden? Der Skandal besteht in der Art und Weise, mit der mit Frau Drygalla umgegangen wird!

Wir werden uns doch nicht Verhältnissen, wie einst in der McCarthy Ära in den USA nähern, wo man gegenüber vermeintlichen „kommunistischen Umtrieben“ die gleiche Hysterie entwickelt hatte, wie jetzt bei uns gegenüber „Rechten“ und „Rechtsextremen“? Das ist es, was die Freiheit gefährdet und nicht ein paar Einzelne, die nicht in der „offiziell gewünschten Weise“ denken. Bedenklich ist auch, dass in Sachen Drygalla nicht zu Vernunft, Nüchternheit und Besonnenheit aufgerufen wurde.

Eine Toleranz-Umfrage im FOCUS brachte jüngst Besorgniserregendes zutage:

Durchschnittlich 24% der Befragten hatten sich dafür ausgesprochen, bestimmte als „politisch unkorrekt“ geltende Aussagen zu verbieten.

Und im Durchschnitt 47% der Befragten hielten es für angebracht sich zu solchen Themen nicht zu äußern.

Hier ist eine Bereitschaft erkennbar Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu befürworten bzw. unwidersprochen hinzunehmen. Ich glaube deshalb, dass unsere Freiheit von einer ganz anderen Seite bedroht ist.

Jörgen Bauer

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